⚡Corona-Update – Alarmstufe II gilt ab 24.11.21
Aufgrund der erneuten Verschärfung der gesetzlichen Regelungen, gilt am Wochenende auf den Plätzen des JFV Straubenhardt die 2G+-Regel.
Das bedeutet, Zutritt nur für Zuschauer, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen gültigen Corona-Test verfügen. Als Corona-Test gilt ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf, oder ein Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt sein darf.
Selbsttests dürfen nicht anerkannt werden.
Ausgenommen von den Regelungen sind Schülerinnen und Schüler, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbetriebs teilnehmen. Die gilt allerdings nur für Schüler/innen bis einschließlich 17 Jahre.
Bitte bringen Sie unbedingt folgende Nachweise mit:
– Impf- oder Genesenen-Nachweis
– Gültiges Testzertifikat
– Lichtbildausweis